AI Act für Unternehmen: Was Vorarlberger Unternehmen jetzt konkret tun müssen

AI Act für Unternehmen: Was Vorarlberger Unternehmen jetzt konkret tun müssen

September 17, 20265 min read

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten des europäischen AI Act. Unternehmen müssen seitdem insbesondere bei realistisch wirkenden KI-Inhalten, Chatbots und bestimmten KI-generierten Texten genauer hinsehen.

Künstliche Intelligenz gehört in vielen Unternehmen längst zum Arbeitsalltag. Texte werden mit KI erstellt, Bilder generiert, Bewerbungen unterstützt oder Chatbots für Kund:innen eingesetzt. Mit dem AI Act der Europäischen Union gibt es dafür zunehmend klare Regeln.

Seit dem 2. August 2026 sind weitere Bestimmungen in Kraft. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Transparenz und die Frage, wie Nutzer:innen erkennen können, wann sie mit KI-generierten Inhalten oder einem KI-System zu tun haben.

Für Unternehmen bedeutet das: Es geht nicht darum, auf KI zu verzichten. Vielmehr kommt es darauf an, KI verantwortungsvoll einzusetzen, Inhalte entsprechend zu kennzeichnen und klare Zuständigkeiten im Betrieb zu schaffen.

Was gilt seit dem 2. August 2026?

Mit den neuen Transparenzpflichten sind insbesondere drei Bereiche relevant: realistisch wirkende KI-generierte Inhalte, die Kennzeichnung von KI-Chatbots sowie bestimmte KI-generierte Texte.

KI-Bilder: Transparenz bei realistischen Darstellungen

Nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch gleich zu behandeln. Entscheidend ist unter anderem, ob für Betrachter:innen der Eindruck entstehen kann, dass es sich um eine echte Aufnahme oder eine reale Situation handelt.

Erstellt ein Unternehmen beispielsweise mit KI ein Bild, das vermeintliche Mitarbeitende auf einer Baustelle zeigt, kann für Außenstehende nicht erkennbar sein, dass diese Personen oder die dargestellte Situation künstlich erzeugt wurden. In solchen Fällen ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich.

Ein einfacher Hinweis wie „Bild: KI-generiert“ kann hier für die notwendige Transparenz sorgen.

Bei klar erkennbaren Illustrationen, Symbolgrafiken oder stark stilisierten Darstellungen ist dagegen meist bereits offensichtlich, dass kein echtes Foto verwendet wurde.

Chatbots müssen als KI erkennbar sein

Auch Unternehmen, die Chatbots einsetzen, müssen für Transparenz sorgen. Kommuniziert ein KI-System mit Kund:innen, Bewerber:innen oder Mitarbeitenden, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass es sich um einen KI-gestützten Chat handelt – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.

In der Praxis kann ein kurzer Hinweis am Beginn des Chats oder direkt beim Eingabefeld genügen. Entscheidend ist, dass kein falscher Eindruck entsteht, Nutzer:innen würden mit einer realen Person kommunizieren.

KI-generierte Texte: Die Kennzeichnung ist eingeschränkt

Bei Texten gelten die Transparenzanforderungen nicht pauschal für jede KI-Nutzung. Relevant sind insbesondere bestimmte KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Dabei spielt auch die menschliche Kontrolle eine wichtige Rolle. Wird ein mit KI erstellter Text vor der Veröffentlichung von einer Person geprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet, ist die Situation anders zu bewerten als bei einer ungeprüften automatischen Veröffentlichung.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem: KI-Texte sollten nicht ungeprüft veröffentlicht werden. Klare Freigabeprozesse helfen dabei, Verantwortung und Qualität sicherzustellen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein regionaler Handwerksbetrieb integriert auf seiner Website einen KI-Chatbot. Besucher:innen können dort Fragen zu Leistungen, Öffnungszeiten oder Terminen stellen. Der Chatbot beantwortet die Anfragen automatisch und wirkt dabei wie ein normaler Kundenservice.

Damit Nutzer:innen nicht davon ausgehen, mit einem Mitarbeitenden zu sprechen, wird der Chatbot direkt beim Einstieg als KI-Assistent gekennzeichnet. So ist von Beginn an klar, dass die Antworten von einem KI-System stammen.

Zusätzlich nutzt der Betrieb KI, um regelmäßig Beiträge für seine Website vorzubereiten. Bevor diese veröffentlicht werden, prüft ein Mitarbeiter die Inhalte, korrigiert mögliche Fehler und gibt den Beitrag anschließend frei.

Das Beispiel zeigt: KI lässt sich im Unternehmen vielseitig einsetzen. Entscheidend ist, transparent mit ihrem Einsatz umzugehen und gleichzeitig festzulegen, wer die Ergebnisse prüft und letztlich dafür verantwortlich ist.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die neuen Regelungen sind bereits in Kraft. Für Unternehmen lohnt sich deshalb ein kurzer Check der eigenen KI-Nutzung:

  1. KI-Einsatz erfassen: Wo wird KI bereits eingesetzt – etwa auf der Website, in Social Media, im Recruiting oder im Kundenservice?

  2. Inhalte prüfen: Welche KI-generierten Bilder, Stimmen oder Darstellungen könnten wie echte Inhalte wirken?

  3. Kennzeichnungen festlegen: Einheitliche Hinweise wie „Bild: KI-generiert“ definieren.

  4. Chatbots kennzeichnen: Klar darauf hinweisen, wenn Nutzer:innen mit einem KI-System kommunizieren.

  5. Prüfung und Freigabe regeln: Festlegen, wer KI-generierte Inhalte kontrolliert und für die Veröffentlichung freigibt.

  6. Mitarbeitende informieren: Teams dafür sensibilisieren, welche KI-Regeln im Unternehmen gelten.

KI-Kompetenz bleibt ein wichtiger Bestandteil

Neben den Transparenzpflichten ist auch die KI-Kompetenz im Unternehmen ein zentraler Bestandteil des AI Act. Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, sollten wissen, wie die eingesetzten Tools funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und wie mit den erzeugten Inhalten umzugehen ist.

Das betrifft nicht nur IT-Abteilungen. Auch Marketing, Personalwesen, Kundenservice oder Verwaltung können betroffen sein, wenn dort KI eingesetzt wird.

Denn eines bleibt klar: KI kann unterstützen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.

AI Act: Jetzt geht es um die Umsetzung

Mit dem 2. August 2026 ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Umsetzung des AI Act erreicht. Für Unternehmen geht es nun weniger darum, sich auf kommende Regelungen vorzubereiten, sondern darum, die bereits geltenden Anforderungen in den eigenen Arbeitsalltag zu integrieren.

Wer seine KI-Anwendungen kennt, klare Regeln für Kennzeichnung und Prüfung definiert und Mitarbeitende entsprechend informiert, schafft dafür eine gute Grundlage.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum AI Act

Seit wann gelten die neuen Transparenzpflichten?
Die hier beschriebenen Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Weitere Bestimmungen des AI Act sind bereits zu früheren Zeitpunkten in Kraft getreten.

Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Bild wie ein echtes Foto oder eine reale Situation wirkt. Bei klar erkennbaren Illustrationen oder Symbolgrafiken ist die Situation anders.

Muss ein Chatbot als KI erkennbar sein?
Ja. Nutzer:innen sollen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System und nicht mit einer realen Person kommunizieren.

Müssen KI-Texte immer gekennzeichnet werden?
Nein. Die entsprechende Transparenzpflicht betrifft bestimmte Inhalte, insbesondere Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Bei menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung gelten wichtige Ausnahmen.

Was bedeutet KI-Kompetenz für Unternehmen?
Unternehmen sollten sicherstellen, dass Mitarbeitende, die KI einsetzen, die verwendeten Systeme und deren Grenzen kennen. Dazu gehören auch klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Prüfung von KI-generierten Inhalten.

Quellen: Die dargestellten Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus Artikel 50 des AI Act (Transparenz bei KI-Interaktion, Deepfakes und bestimmten Veröffentlichungen) sowie Artikel 4 (KI-Kompetenz). Das Beispiel kommt von der Seite: https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/ki-im-betrieb-ab-de.-august-2026-zusaetzlich-zu-beachten Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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